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Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises ist bei Buchung oder spätestens 8 Tage nach Buchung zu zahlen, die Restzahlung ist bitte 14 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen, damit wir die Unterlagen versenden können.
Es ist uns aufgrund des österreichischen Datenschutzgesetzes nicht
erlaubt, Auskünfte über Mitreisende an Dritte weiterzugeben. Bitte
hinterlassen Sie zu Hause Ihre Urlaubsanschrift bzw. -Tel.-Nr. aus dem
Informationsblatt. Aus gleichen Gründen können wir Ihnen auch hier in Österreich (im Gegensatz zu Deutschland) keine Teilnehmerlisten geben.
Die Eintrittskarten können jeweils nur nach Kategorien bestätigt werden.
In manchen Theatern/Opernhäusern sind verschiedene Kategorien über das
gesamte Haus verteilt, wodurch wir u.a. nicht Parkett, 1. oder 2. Rang,
sondern nur die jeweilige Kategorie bestätigen können. Der
Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Zuteilung der Karten in der
jeweils gebuchten Kategorie - wir bemühen uns mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln, dass wir für alle Kunden nebeneinander liegende
Sitzplätze bekommen.
Spielpläne und Besetzungspläne beziehen sich auf die Informationen zum Datum der Drucklegung dieses Kataloges - Spielplan- und Besetzungsänderungen durch das Theater sind generell vorbehalten!
mit Air Berlin/Fly Niki, TUIfly, Germanwings: Bei
Flugreisen mit Air Berlin/Fly Niki, Germanwings bzw. TUIfly
gelten, abweichend von den in den ARB 92 festgelegten Stornosätzen,
folgende Stornogebühren: bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% vom Pauschalpreis ab 30 - 10 Tage vor Reiseantritt 50% vom Pauschalpreis ab 9 - 4 Tage vor Reiseantritt 65% vom Pauschalpreis ab 3 - 2 Tage vor Reiseantritt 85% vom Pauschalpreis ab 24 Stunden vor Reiseantritt 100% vom Pauschalpreis
Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung. Für
alle anderen Reisen - Busreisen bzw. Flugreisen mit oben nicht
genannten Airlines - beachten Sie die ‘Allgem. Reisebedingungen’.
Kinder unter 14 Jahren erhalten in Begleitung der Eltern oder eines Elternteiles bei Busreisen (Tages- und Mehrtagesfahrten) 20% Ermäßigung auf den Grundpreis der Reise (nicht auf den Preis allfälliger Eintrittskarten). Kinder unter 12 Jahren erhalten bei Flugreisen einen Nachlass bis ca. 33% auf den Flugpreisanteil (abhängig von Flugstrecke und Fluglinie).
Es gelten die österr. 'Allgemeinen Reisebedingungen' der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft, Sektion Fremdenverkehr. Tarifstand: lt. jeweiligem Katalog/Seite 2 Mindestteilnehmerzahl bei Busreisen 20 Personen, bei Flugreisen 12 Personen. Veranstalter: Kneissl Touristik GmbH., A-4650 Lambach, Linzer Straße 4 - 6
Die
Allgemeinen Reisebedingungen in der Fassung 247/93 finden Sie in jedem
Katalog von Kneissl Touristik abgedruckt. Auf Wunsch senden wir Ihnen
diese gerne zu!
In unseren Preisen sind folgende Leistungen nicht enthalten:
Visa-Gebühren, persönliche Ausgaben (z.B. Getränke, zusätzliche
Verpflegung, ...), in den Leistungen nicht genannte Eintritte,
Übergepäck beim Flug sowie Trinkgelder, die in fast allen Teilen der
Welt unerlässlich sind.
Flughafen Wien seit 1.4.2010 4 Tage Parkplatz C € 39,-- Parkhaus 4 € 52,-- 8 Tage Parkplatz C € 47,-- Parkhaus 4 € 63,-- 15 Tage Parkplatz C € 68,-- Parkhaus 4 € 106,-- 22 Tage Parkplatz C € 87,-- Parkhaus 4 € 149,--
Flughafen Linz seit 1.4.2010 Charterparkplatz 1 Woche € 29,-- Charterparkplatz 2 Wochen € 39,-- Charterparkplatz 3 Wochen € 49,--
Preisänderungen durch den Flughafen vorbehalten. Verbilligte Parkgutscheine erhalten Sie bei Bestellung bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt.
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten
Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu
erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 2 Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die
Änderung der Beförderungskosten (etwa der Treibstoffkosten), der
Abgaben/Steuern für bestimmte Leistungen (Landegebühren, Ein- oder
Ausschiffungsgebühren in Häfen, Gebühren auf Flughäfen) oder die
Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an
den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können
Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe bei der
Buchung im Einzelnen besprochen und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Der
Reisepreis kann sich in dem Verhältnis erhöhen, in dem sich die
jeweilige Kostenposition inkl. allfälliger Nebenkosten erhöht, an die
die Preiserhöhung geknüpft ist. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten für den
Reiseveranstalter, etwa auf Grund gestiegener Treibstoffkosten, so hat
der Reiseveranstalter das Recht, diese Zusatzkosten nach folgender
Regelung den Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen: Bei einer
Preiserhöhung, die vom Beförderungsunternehmen pro Sitzplatz in
Rechnung gestellt wird, kann der Reiseveranstalter diese Zusatzkosten
an den Kunden weiterverrechnen. Der Kunde ist berechtigt, über die
erhöhten Kosten eine Bescheinigung zu verlangen. Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben/Steuern, wie z.B.
Hafen- oder Flughafengebühren, Umsatzsteuer oder Taxen gegenüber dem
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den sich aus diesen
erhöhten Einstandskosten ergebenden Betrag gegenüber den Kunden erhöht
werden. Verändern sich die der Kalkulation zugrunde liegenden
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages, so kann der
Reiseveranstalter die sich daraus ergebenden Mehrkosten an den Kunden
weiter verrechnen. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 5% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich. Notwendige
Berichtigungen von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern
vorbehalten. Alle Angaben, Preise und Leistungen entsprechen dem Stand
vom 2.6.2009, vorher publizierte Preise verlieren ihre Gültigkeit.
Da sich die Öffnungszeiten von Sehenswürdigkeiten manchmal kurzfristig
ändern, kann es bei unseren umfangreichen Programmen vorkommen, dass
eine Besichtigung nicht möglich ist. Der Reiseleiter wird sich in jedem
Fall um Ersatz bemühen. Aufgrund besonderer Witterungs- oder
Straßenverhältnisse kann es ebenso zu Programmänderungen kommen - tw.
weisen wir gesondert darauf hin. Bitte bedenken Sie, dass die
Infrastruktur in manchen Ländern noch nicht ausgereift ist.
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn die Reise
bis zum 20. Tag vor Reiseantritt (bei Reisen von mehr als 6 Tagen), bis
zum 7. Tag vor Reiseantritt (bei Reisen von 2 - 6 Tagen) bzw. bis 48
Stunden vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten) schriftlich dem Kunden
abgesagt wird. In diesem Fall erhalten Sie den eingezahlten Betrag
umgehend rücküberwiesen. Bei
Absage einer Reise aus unserem Programm erhält der betroffene Kunde 10%
Umbuchungsrabatt bei Umbuchung auf eine andere Busreise und 5%
Umbuchungsrabatt bei Umbuchung auf eine andere Flugreise der Kneissl
Touristik!
Bei unseren Rundreisen verwenden wir moderne Reisebusse mit
verstellbaren Sitzen, Bordtoilette und Aircondition (ausgenommen
Flugreisen). Bei anhaltenden Minus-Temperaturen können Bordtoiletten
leider nicht in Betrieb genommen werden. Reisebusse in der Türkei,
Armenien und Russland sowie in Irland können nicht mit europäischen
Bussen mithalten.
Die Sitzplätze im Autobus werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. Je
früher eine Anmeldung erfolgt, desto weiter vorne kann Ihr Sitzplatz im
Reisebus reserviert werden. Die Sitzplatzeinteilung wird deshalb so
festgelegt, damit am Abfahrtstag und während der Reise die Sitzordnung
gewährleistet ist. Die Sitzplätze werden auf der Fahrt nicht
gewechselt.
Bei Reisen mit Geländewägen und Kleinbussen können leider keine Sitzplätze bekannt gegeben werden - die Sitzplätze werden nach dem Rotationsprinzip täglich gewechselt.
Wir
empfehlen, beim Verladen des Reisegepäcks auf dieses zu achten, da für
Austausch oder Verlust weder unsere Mitarbeiter, noch das Hotelpersonal
verantwortlich gemacht werden kann. Versäumen Sie nicht, an Ihrem
Gepäck Kofferanhänger anzubringen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam
machen, dass weder Kneissl Touristik, noch der jeweilige Busbetrieb bei
Diebstahl für Ihr Gepäck haften. Wir empfehlen Ihnen daher eine
Reisegepäckversicherung.
Sollten für den Reisebeginn in Wien oder Salzburg weniger als 5 Personen gebucht sein, behalten wir uns vor, die Reiseteilnehmer mit der Bahn bis Linz bzw. Wels zu befördern. In den Bussen gilt Rauchverbot.
Alle
im Katalog enthaltenen Flüge werden in der Economy-Klasse gebucht. Alle
genannten Flugzeiten sind Cirkazeiten und können sich nach Erscheinen
neuer Flugpläne noch ändern. Sollte es zu Flugplanänderungen kommen,
behalten wir uns vor, anstelle der angegebenen Fluglinie eine andere
IATA-Fluglinie zu buchen. Gerne geben wir Ihre Sitzplatzwünsche bei Flügen
an die entsprechende Airline weiter. Kneissl Touristik kann allerdings
nicht für die Nichteinhaltung bereits bestätigter Sitzplätze zur
Verantwortung gezogen werden.
Hinweise zu den notwendigen Reisedokumenten für Österreicher finden Sie
bei jeder Reise - bitte beachten Sie diese sehr sorgfältig. Es ist bei
vielen Reisen wichtig, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate nach
Rückkehr gültig ist. Nicht-österreichische Staatsbürger ersuchen
wir, sich rechtzeitig vor der Reise über eventuell unterschiedliche
Pass- und Visavorschriften zu informieren. Eventuelle Visa müssen Sie
bitte rechtzeitig vorher in Ihrem Mutterland besorgen.
Der Erfolg unserer Reisen hängt nicht nur von Planung und Organisation
ab, sondern auch vom Engagement und Können der Reiseleiter. Wir sind
stolz darauf, zahlreiche erstklassige Reiseleiter einzusetzen, denen -
neben ihrem herausragenden Wissen - vor allem die Begeisterung für Ihr
Reiseziel gemeinsam ist. Wir bieten in diesem Katalog sowohl zahlreiche
StudienErlebnisReisen, als auch ErlebnisReisen und StudienReisen an.
Wir empfehlen Ihnen dennoch in jedem Fall, sich in jedem Fall schon zu
Hause etwas vorzubereiten, um nicht mit falschen Erwartungen auf die
Reise zu gehen. Bei
den meisten Reisen begleitet unser Reiseleiter die Gruppe schon während
der Anreise; manchmal aber erwartet unser Reiseleiter die Gruppe erst
im Zielgebiet. Aus Haftungsgründen sind unsere Reiseleiter nicht
berechtigt, im Katalog oder Informationsblatt nicht beschriebene
Ausflüge anzubieten oder durchzuführen.
Trotz bester Organisation kann es bei unseren Reisen auch zu kleinen Pannen kommen. Bitte
melden Sie auftretende Probleme sofort Ihrem Reiseleiter oder dem
Veranstalter vor Ort. Das Gewährleistungsrecht sieht ausdrücklich vor,
dass der Veranstalter eventuell aufgetretene Mängel vor Ort verbessern
soll, sofern es möglich ist.
Sollte es zu nicht abstellbaren Leistungseinschränkungen kommen, lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Reiseleiter geben und melden Sie sich in Österreich in unserer Zentrale
oder bei unserer Notrufnummer, die Sie in den Reiseunterlagen finden.
Unsere Reiseleiter sind nicht befugt, Zusagen über einen eventuellen
Schadenersatz zu machen.
Reklamationen, die nicht bereits
während der Reise zur Kenntnis gebracht wurden, können später leider
nicht bearbeitet werden. Eventuelle Ansprüche gegen den
Reiseveranstalter reichen Sie bitte unverzüglich schriftlich unter
Beilage entsprechender Unterlagen (Reiseleiterbestätigung) bei Ihrer
Buchungsstelle ein, jedoch spätestens vier Wochen nach Ihrer Rückkehr.
Gerne organisieren wir für Ihre Sondergruppe eine Reise nach Ihren Vorstellungen, die für Ihr Wunschdatum zusammengestellt wird.
1. Tagesfahrten mit Opern-, Operetten-, Musical-, Revue-, Schauspielbesuch, Liederabend, Konzert oder Open Air: bis 16. Tag vor Reiseantritt 30% vom Pauschalpreis bis 3. Tag vor Reiseantritt 80% vom Pauschalpreis ab 2. Tag vor Reiseantritt 100% vom Pauschalpreis
2. Tagesfahrten ohne Musiktheater, Sprechtheater, Liederabend, Konzert, Open Air: bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% vom Pauschalpreis bis 3. Tag vor Reiseantritt 30% vom Pauschalpreis ab 2. Tag vor Reiseantritt 100% vom Pauschalpreis
Die Eintrittskarten sind bei allen Reisen, unabhängig vom
Stornierungszeitpunkt, zur Gänze (zuzüglich Vorverkaufsgebühr) zu
bezahlen.
Sollte es zu Mängeln in Zusammenhang bei den reservierten Zimmern kommen, melden Sie diese bitte umgehend bei der Rezeption und bei Ihrem Reiseleiter, damit die Mängel behoben werden können.
'Halbe Doppelzimmer': Eine alleinreisende Person hat die Möglichkeit, sich für ein sog. 'halbes Doppelzimmer' anzumelden. Wenn
kein Zimmerpartner gefunden werden kann bzw. der Zimmerpartner
storniert, müssen wir uns die Unterbringung im Einzelzimmer mit
Bezahlung des entsprechenden Einzelzimmerzuschlags vorbehalten. Der
EZ-Zuschlag wird nur dann von der Versicherung übernommen, wenn beide
Kunden einen Stornoschutz der Europäischen Reiseversicherung
abgeschlossen haben.
Einzelzimmer: Es sind oft nur wenige
Einzelzimmer und nur bei frühzeitiger Anmeldung erhältlich. In manchen
Hotels sind die Einzelzimmer kleiner und weniger gut eingerichtet als
Doppelzimmer. Wenn trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort
kein Einzelzimmer verfügbar ist, hat der Teilnehmer Anspruch auf
Rückerstattung des aliquoten Anteils vom bezahlten
Einzelzimmer-Zuschlag.
Dreibettzimmer: Wir möchten Sie
ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Zimmer in fast allen
Hotels nicht groß genug für ein normales drittes Bett sind, so dass meist nur ein schmales Zusatzbett (Notbett) in das Doppelzimmer gestellt wird. Bei Erwachsenen wird keine Ermäßigung gewährt. Wir raten bei 3 Erwachsenen ausdrücklich von einem Dreibettzimmer ab.
In unseren Pauschalpreisen ist keine Versicherung inkludiert. Die
Versicherung der Partnerunternehmer deckt keine Gepäckdiebstähle aus
dem Autobus/Klein-bus/Jeep. Bedingt durch den Erlebnis-Charakter
mancher Reisen und die in manchen Ländern teuren Krankenhausaufenthalte
empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung der Europäischen Versicherung.
Kundengeld-Absicherung gemäß Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV) BGBI. Nr. 10/1998: Umsetzung des Art. 7 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschal-reisen (90/314/EWG) im österreichischen Recht.
Die Veranstalternummer (Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist 1998/0261. Für die bei Kneissl Touristik gebuchten Pauschalreisen sind lt. Paragraf 3/Absatz 3 - bereits entrichtete Zahlungen, soweit diese Reiseleistungen gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz nicht erbracht werden und - notwendige Aufwändungen für die Rückreise, die infolge der Insolvenz des Rei- severanstalters entstehen, durch eine Bankgarantie der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, 4020 Linz - Europaplatz 1a, abgesichert. Kneissl
Touristik übernimmt Kundengelder als Anzahlung früher als 2 Wochen vor
Reiseantritt in Höhe von max. 20% des Reisepreises. Im Insolvenzfall
sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8
Wochen ab Eintritt der Insolvenz anzumelden bei: Europäische
Reise-versicherung AG, Aug. 5-7, 1090 Wien, Tel.: 01/317 25 00, Fax:
317 25 00 199.
Sie wandern auf eigenes Risiko. Für Unfälle oder körperliche Schäden
haften wir auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit oder ohne
Reiseleiter wandern. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften
sind Sie selbst verantwortlich.
Sollten Sie einen Urlaub suchen, aus dem Sie richtig erholt in den
Alltag zurückkommen, dann lesen Sie diesen Katalog besonders genau
durch, denn nur wenige Reisen werden dafür geeignet sein. Wir legen großen Wert auf Prospektwahrheit und
nennen einfache Unterkünfte beim Namen. Stellen Sie sich daher unter
einem 'einfachen Bungalow' kein Mittelklassehotel vor und erwarten Sie
von einer Campingverpflegung keinen Standard, wie er in einem
Restaurant erwartet werden darf. Aufgrund dieser Prospektwahrheit haben
wir schon seit Jahren auch alle erforderlichen Flughafensteuern und
Treibstoffzuschläge (die zum Zeitpunkt des Druckes gültig sind) sowie
zahlreiche Eintritte in unsere Reisepreise inkludiert! Bedenken Sie bitte, dass die Hotelkategorisierung von Land zu Land verschieden ist - wir geben bei allen Reisen die jeweilige Landes-Klassifizierung an. Achtung!
Bei Geländewagenfahrten oder Bootsfahrten können unter Umständen Staub
und/oder Wasser in Ihr Reisegepäck eindringen. Schützen Sie Ihr Gepäck,
indem Sie es zusätzlich in Kunststofftaschen verpacken. Bedingt durch
den Erlebnis-Charakter mancher Reisen können daraus resultierende
Schäden nicht geltend gemacht werden.
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